Stiftungs- und Vermögensberatung

Wohlüberlegt handeln – Nehmen Sie sich Zeit Ihr Vermögen zu schützen!

Wenn Sie sich mit dem Gedanken einer Stiftungsgründung beschäftigen, gibt es eine Sache, die Sie unbedingt tun sollten:

Nehmen Sie sich Zeit.

So wie wir uns die Zeit nehmen, Sie optimal zu beraten.

Oft sind Stiftungen Teil der Vermögensnachfolgeregelung. Bei der Vermögensausstattung einer Stiftung ist immer zu beachten, dass dieses Geld fest in der Stiftung verankert ist. Sie sollten daher immer nur die Vermögenswerte in eine Stiftung einbringen, von denen Sie sich wirklich trennen können. Sollte das ein Problem darstellen, oder sollten Sie als Stifter unsicher sein, ist die Stiftung von Todes wegen eine mögliche Lösung.

Stiftungen sind vollkommen von der Erbschafts- und Schenkungssteuer befreit. Für die Einbringung von Vermögen wird ein erhöhter Sonderausgabenabzug ermöglicht, der über dem einer klassischen Spende liegt und der über einen Zeitraum von zehn Jahren verteilt werden kann. Gerne erarbeiten wir mit Ihnen für Ihre Stiftung eine Lösung, mit der Sie dauerhafte Steuer- und Vermögenseffekte erzielen können.

Gut zu wissen: Bei richtiger Gestaltung und guter Begleitung – wie die Kreissparkasse Miesbach-Tegernsee sie bietet – können Stiftungen nicht nur Gutes tun, sondern auch die Versorgung einer nahestehenden Person berücksichtigen. Beides – Gemeinnützigkeit und die Versorgung einer nahestehenden Person oder der Familie – lässt sich dank des Stiftungsrechts miteinander verbinden.