FAQs

Was ist die Sparkassenstiftung?

Die Sparkassenstiftung ist eine sogenannte selbstständige oder auch rechtsfähige Stiftung. Dabei handelt es sich um eine klassische gemeinnützige Stiftung, die das bürgerschaftliche und ehrenamtliche Engagement der Sparkasse zum Ausdruck bringt.

Was ist die Stiftergemeinschaft der Kreisparkasse Miesbach-Tegernsee?

Die Stiftergemeinschaft der Kreissparkasse Miesbach-Tegernsee ist in einer Treuhandstiftung organisiert und bildet ein Dach zur Realisierung individueller Stiftungsideen und -lösungen. Im Schwerpunkt konzentriert sie sich darauf Stiftungsvermögen zu bewirtschaften und zu verwalten, aber auch Öffentlichkeitsarbeit oder Fundraising zu betreiben, um zusätzliche Mittel durch Spenden zu generieren.

Worin unterscheiden sich eine rechtsfähige Stiftung und die Treuhandstiftung?

Die rechtsfähige Stiftung ist komplexer, da sie eine eigene Stiftungsverwaltung benötigt. So muss eine rechtsfähige Stiftung immer einen Vorstand haben. Sinn macht eine solche Stiftung dann, wenn die Stiftung selbst operativ tätig werden möchte. Ein Beispiel: Es wäre möglich, als Stiftung ein Hospiz selbst aufzubauen und zu betreiben.

Die Treuhandstiftung ist – auch aufgrund ihrer schlanken Verwaltungsstruktur – klar im Vorteil, wenn der Stifter dagegen im Bereich der Förderung aktiv werden und keinen großen Verwaltungsaufwand mit seiner Stiftung haben möchte.

Warum geht der Trend in Deutschland hin zu Treuhandstiftungen?

Kleine und mittlere rechtsfähige Stiftungen haben häufig Schwierigkeiten, nach Ableben des Stifters einen ehrenamtlichen Vorstand zu finden. Dieser ist jedoch zwingend notwendig. Treuhandstiftungen – wie die Stiftergemeinschaft der Kreissparkasse Miesbach-Tegernsee – kennen dieses Problem nicht und können gewährleisten, dass die Stiftung ohne Probleme Generationen überlebt. Als Einstieg in die Welt des Stiftens ist die Treuhandstiftung daher immer der bessere Weg.

Über welches Grundkapital sollte eine Stiftung verfügen?

Bei einer rechtsfähigen Stiftung sollte das Grundkapital siebenstellig sein, damit die Stiftung sinnvoll arbeiten kann. Bei Treuhandstiftungen und dem Modell der Stiftergemeinschaft der Kreissparkasse Miesbach-Tegernsee sind Stiftungen ab 25.000 Euro möglich. Sie erleichtern dem Stifter den Einstieg und geben ihm die Möglichkeit, das Stiften kennenzulernen. In der Praxis haben wir die Erfahrung gemacht, dass das Kapital bereits zu Lebzeiten sukzessiv erhöht wird, weil der Stifter konkret sieht, was seine Stiftung bewirkt.

Welche Fehler sollte man beim Gründen einer Stiftung unbedingt vermeiden?

Es ist wichtig, die Satzung einer Stiftung so zu formulieren, dass die Stiftung zukunftssicher arbeiten kann. Ein Beispiel: Vor 30 Jahren war es kein Problem festzulegen, dass das Stiftungsvermögen ausschließlich in Bundesanleihen anzulegen ist. Was mache ich jedoch in Zeiten wie heute, in denen es vorkommen kann, dass Bundesanleihen plötzlich Minuszinsen abwerfen?

 

Eine gutgemeinte Vorgabe in der Satzung einer Stiftung kann schnell kontraproduktiv werden. Zu den Serviceleistungen für die Stiftungsgemeinschaft der Kreissparkasse Miesbach-Tegernsee gehört daher immer auch eine Beratung, in der gemeinsam mit dem Stifter eine zukunftssichere Lösung erarbeitet wird. Es gibt Möglichkeiten einen Stiftungsgrundsatz zu formulieren, der dem Ewigkeitsgedanken einer Stiftung einer Rechnung trägt. Wir achten außerdem für Sie als Stifter darauf, dass die Gemeinnützigkeit Ihrer Stiftung gewährleistet wird.